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Transport von Lithium-Ionen-Batterien
Gemäß den UN-Empfehlungen zum Transport von Lithium-Ionen-Batterien (ST/SG/AC.10/27/Add.2) enthält die 44. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) Änderungen der Bestimmungen zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien. Mehrere nationale Aufsichtsbehörden (z. B. das US-Verkehrsministerium) haben die UN-Empfehlungen ebenfalls in ihre Vorschriften aufgenommen.
Die Batterie verfügt über ein Lithium-Äquivalent von mehr als 8 Gramm. WaveSurfer Die Batterie (WS-BATT) fällt unter die Gefahrgutklasse 9 – Sonstige Gefahrgüter. Die Verpackung für den Transport der WS-BATT muss den Transportvorschriften für Gefahrgut der Klasse 9 und den entsprechenden Verpackungsrichtlinien entsprechen. Bitte wenden Sie sich vor dem Versand der WS-BATT an Ihr Transportunternehmen, um die spezifischen Maßnahmen für den Transport dieser Produktklasse zu klären.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Transportunterlagen.
Transportdokumente
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
-Datei im PDF-Format - Größe 51 KB
UN-Testdokumentation
- Datei im PDF-Format - Größe 255 KB
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